Ablauf
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Ertsgespräch, Probatorik und Therapiesitzungen sind kostenpflichtig und richten sich nach der Honorartabelle der "Gebührenordnung für Ärzte", GOÄ. Versicherte, einer Privatkasse können sich den Betrag erstatten lassen, bzw. die Rechnung einreichen. Gesetzlich Versicherte, die keine Dokumentation bei der Kasse wünschen, da sie beispielsweise verbeamtet werden möchten oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, können die Leistungen als Selbstzahler:innen in Anspruch nehmen. Die Kosten werden dann aus eigenen Mitteln finanziert.
Eine Besonderheit stellen gesetzlich Versicherte dar, die trotz eines akuten Behandlungsbedarfs keinen Therapieplatz erhalten haben, der von der gesetzlichen Kasse übernommen wird. Vor allem aufgrund zu hoher Wartezeiten. Hier greift das sogenannte Kostenerstattungsverfahren nach § 13 SGB V. Bitte beachten Sie dazu auch das Merkblatt am Fuß dieser Seite.
Ihre Daten und Gesprächsinhalte unterliegen der Schweigepflicht. Um einen Therapieplatz in meiner Praxis anzufragen, setzen Sie sich bitte via Kontaktformular oder per Mail mit mir in Verbindung. Bei einer Zusage gilt folgende Ablauforganisation:
Zunächst findet die sogenannte Probatorik statt. Sie umfasst insgesamt etwa drei bis fünf Stunden. Hier werden wichtige Informationen erhoben und besprochen und ein Therapieplan festgelegt. Patient:innen können hier Eindrücke von meiner therapeutischen Arbeit gewinnen und sich im Therapiesetting erleben. Fühlt sich danach alles richtig an, beginnt die intensivierte Therapiearbeit. Anschließend erfolgen die therapeutischen Schritte gemäß individuellem Behandlungsplan.
Abrechnung/Kosten
Honorargrundlage ist der Abrechnungssatz der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Grundlage ist der ortsübliche und wirtschaftlich angepasste 2,8-fache Satz, dieser entspricht 122,40 EUR. In meiner Praxis existieren folgende Honorare und Abrechnungsmodi:
- Kostenerstattung der Psychotherapie durch die Private Krankenversicherung: Bitte erfragen Sie die Modalitäten bei Ihrer Versicherung.
- Kostenerstattung der Psychotherapie für Beamte: Bitte erfagen Sie die Modalitäten bei Ihrer Versicherung und Beihilfestelle.
- Angehörige der Bundeswehr: Es besteht die Möglichkeit zur Behandlung in einer Privatpraxis nach BPtK. Bitte erfragen Sie die Modalitäten bei Ihrer Truppenärztin oder Ihrem Truppenarzt.
- Angehörige der Bundespolizei: Es besteht die Möglichkeit zur Behandlung in einer Privatpraxis nach BPtK. Bitte erfragen Sie die Modalitäten bei der Heilfürsorge der Bundespolizei.
- Psychotherapie-Kosten Selbstzahlende: 50 Minuten 122,40 EUR. Bitte überweisen Sie den Betrag ohne Abzüge nach Erhalt der Rechnung am Ende jeder Sitzung.
- Kostenerstattung der Psychotherapie für gesetzlich versicherte Patient:innen: Bitte erfragen Sie die Modalitäten bei Ihrer Krankenkasse und lesen Sie das Merkblatt zur Kostenerstattung am Fuß dieser Seite.
- Paartherapie-Honorar: 50 Minuten 150,00 EUR, 90 Minuten 250.00 EUR. Ausschließlich aus eigenen Mitteln zu zahlen, keine Übernahme privat oder gesetzlich.
- Coaching-Honorar: 50 Minuten (geringe Komplexität des Themas) 150.00 EUR, 90 Minuten (hohe Komplexität des Themas) 250,00 EUR
- Ausfallhonorar: Eine Sitzung kann bis zu 48 Stunden (Werkstunden) vor ihrem Beginn kostenfrei abgesagt/verschoben werden. Danach wird das volle Honorar fällig. Ausnahmen sind höhere Gewalt und Krankheit (Attestierungspflicht).
Ihr Nutzen als Selbstzahler:in
- Schnelle Hilfe: Sie können Ihre Behandlung, Ihre Beratung oder Ihr Coaching sofort zum nächstmöglichen Termin beginnen.
- Privatsphäre: Ihre Diagnose, Ihre Therapie und Ihre Prognose bleibt Ihre Privatangelegenheit. Es findet keine Dokumentation durch die Kasse statt.
- Keine Sperrfrist: Benötigen Sie nach einer abgeschlossenen Therapie eine zusätzliche oder erneute Behandlung, müssen Sie die zweijährige Sperrfrist nicht einhalten und können sofort Hilfe aufsuchen.
- Kein Antragsfrust: Genehmigungen, Antragsstellung und Erstattungsverfahren entfallen, die komplexe Bürokratie ist reduziert auf einen einzigen Behandlungsvertrag.
- Verlässlichkeit: Häufig entsteht zwischen Selbstzahler:innen und Therapeit:in ein besonderes Klima der Vertrautheit und Zuverlässigkeit und das sichere Gefühl, bei akutem Bedarf schnell jemanden zu haben, der sich kurzfristig Zeit nimmt.